Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtssicherheit? Was denn sonst!

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Waschmaschinen erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen hohe Bußgelder, denn es gibt viele "Fehler-Haie" im Netz. Das sind z.B. Anwälte, Behörden usw., die ihr tägliches Brot damit verdienen, die Fehler der anderen anzuzeigen und ihnen Bußgelder abzuknöpfen.

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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Dieser ist aber oft nur bedingt aussagekräftig für die Interessenten, denn wenn diese sich in dem heizverhalten anders verhalten und z.B. deutlich mehr heizen, ist der Verbrauchsausweis nicht wirklich zutreffend.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind, engagieren wir einen befugten Dienstleister mit der Erstellung des Energieausweises.

Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen und passenden Ausweis erhalten.

Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen und einen Energieausweis benötigen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis nach Absprache mit Ihnen für Sie. Ihre Einmalkosten für die Erstellung hängen davon ab, welche Art des Energieausweises Sie benötigen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausgiebig.

Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
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