Immobilien im Scheidungsfall: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?


Für viele Ehepaare ist das gemeinsame Haus eine wertvolle Investition in die Zukunft und ein großes Streitobjekt im Scheidungsfall - vor allem, wenn zusammen ein Kreditvertrag zur Immobilienfinanzierung unterschrieben wurde. Unser Artikel zeigt auf, welche Möglichkeiten Sie im Umgang mit Ihrem Haus bei einer Scheidung haben und wie Ihnen LANGE IMMO hierbei helfen kann.
Holzhaus aus Puzzle Teilen wird durch eine Hand gespalten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Gütertrennung oder sonstige Klärung der Eigentumsrechte haben beide Ehepartner gleichermaßen Anspruch auf die Immobilie.
  • Eine Eigennutzung mit Ausgleichszahlung ist denkbar, genauso wie ein Verkauf oder eine Vermietung mit Aufteilung des Erlöses.
  • Ein Immobilienmakler hilft als unabhängiger Partner, die oft emotional aufgeladene Situation zu klären und eine Lösung für alle beteiligten Seiten zu finden.
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Wem gehört die Immobilie im Scheidungsfall?

Auch wenn Haus oder Wohnung schnell zum Streitobjekt werden, sind die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt. Haben die Eheleute die Immobilien gemeinschaftlich erworben und wurde im Ehevertrag keine Gütertrennung vereinbart, haben beide ein Anrecht auf 50 % der Immobilie.

Ist eine Gütertrennung im Ehevertrag zu finden und hat der Ehemann oder die Ehefrau die Immobilie mit in die Ehe gebracht, gilt er oder sie weiterhin als alleiniger Eigentümer oder Eigentümerin. Er oder sie hat dementsprechend der anderen Seite keine Ausgleichszahlung zu leisten. Achtung: Die Besitzverhältnisse, die beispielsweise durch den Kaufvertrag festgelegt wurden, sind nicht mit dem Kreditvertrag zu verwechseln. Sind beide Eheleute beim Kreditinstitut als Vertragsnehmer bzw. -nehmerin vermerkt, hat dies nichts mit dem Eigentumsrecht an der Immobilie zu tun.



So können Sie mit der Immobilie verfahren

Haben beide Eheleute gleichermaßen ein Anrecht auf die Immobilie, muss eine gütliche Einigung gefunden werden. Dies kann zum sprichwörtlichen "Rosenkrieg" ausarten, speziell wenn beide Seiten an der Immobilie interessiert sind. Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, sinnvoll mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen:

  1. Eigennutzung: In dieser Variante erhält der Ehemann oder die Ehefrau die Immobilie und kauft dem Partner bzw. der Partnerin seinen Anteil ab. Hierfür ist eine präzise Wertermittlung notwendig, damit der Partner bzw. die Partnerin eine angemessene Ausgleichszahlung erhält.
  2. Eigennutzung: Sofern es die bauliche Situation (z. B. getrennte Etagen) ermöglicht, nutzen beide Eheleute die Immobilie weiterhin separat. Je nach Wohnfläche und Nutzungsart kann ein anteiliger Ausgleich sinnvoll sein.
  3. Verkauf: Die Immobilie wird verkauft und der Verkaufserlös hälftig auf beide früheren Eheleute verteilt. Ein sinnvoller Schritt, wenn beide kein Interesse am bisherigen gemeinsamen Eigenheim mehr haben.
  4. Vermietung: Bei einer gütlichen Einigung können die Eheleute das Haus vermieten. Von den Mieteinnahmen können beide oder eine Seite profitieren, in letzterem Fall ist erneut eine Ausgleichszahlung gerechtfertigt.


Wie kann Ihnen LANGE IMMO professionell weiterhelfen?

Eine kluge Entscheidung für den Umgang mit einer Immobilie zu treffen, ist bereits unter "normalen" Umständen schwierig. Im Scheidungsfall ist die Situation oft emotional aufgeladen, sodass eine rationale Entscheidung schwerfällt. Hier steht Ihnen LANGE IMMO als erfahrener Immobilienmakler für Leonberg und Umgebung zur Seite.

Wir begleiten den gesamten Prozess als unabhängiger Partner und zeigen auf, was aus unserer neutralen Perspektive die beste Lösung für Ihre Situation ist. Hierbei leisten wir eine aktive Unterstützung, von der präzisen Wertermittlung bis zur Vermarktung und dem Verkauf zu einem angemessenen Preis.